Wann darf der Vermieter die Vorauszahlung erhöhen?
Nach jeder Betriebskostenabrechnung darf der Vermieter die monatliche Vorauszahlung anpassen – sowohl erhöhen als auch senken. Voraussetzung: Die Abrechnung liegt vor und zeigt eine deutliche Nachzahlung oder Erstattung.
Wie viel Erhöhung ist erlaubt?
Es gibt keine gesetzliche Obergrenze für die Erhöhung der Vorauszahlung. Sie muss aber angemessen und nachvollziehbar sein – also auf Basis der tatsächlichen Kosten aus der letzten Abrechnung.
Formvorschriften
- Die Erhöhung muss schriftlich mitgeteilt werden
- Eine Begründung ist erforderlich (Verweis auf die Abrechnung)
- Die neue Vorauszahlung gilt ab dem übernächsten Monat nach Zugang der Erklärung
Praxistipp
Erhöhe die Vorauszahlung direkt mit der Abrechnung – so sparst du einen Brief und der Mieter versteht den Zusammenhang sofort. Viele Verwaltungs-Tools auf Vermieter-Stack.de generieren dieses Schreiben automatisch.
Fazit
Eine Erhöhung der Vorauszahlung ist legitim und einfach – solange sie begründet und schriftlich erfolgt.