Heizkostenabrechnung: Sonderregeln die viele Vermieter nicht kennen
Die Heizkostenabrechnung unterliegt der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) – und die ist strenger als viele Vermieter denken. Wer die Regeln nicht kennt, riskiert, dass Mieter die Abrechnung um 15 % kürzen dürfen.
Die 50/50-Regel: Verbrauch vs. Fläche
Mindestens 50 %, maximal 70 % der Heizkosten müssen nach dem tatsächlichen Verbrauch abgerechnet werden. Der Rest darf nach Wohnfläche verteilt werden. Wer 100 % nach Fläche abrechnet, verstößt gegen die HeizkostenV.
Fernablesung: Pflicht ab 2027
Seit 2021 müssen neu eingebaute Heizkostenverteiler fernauslesbar sein. Ab Januar 2027 gilt die Pflicht für alle Geräte. Wer noch alte Geräte hat, sollte den Austausch jetzt planen – die Kosten können als Betriebskosten umgelegt werden.
Abrechnungsfrist
Wie bei der allgemeinen Nebenkostenabrechnung gilt: 12 Monate nach Ende des Abrechnungszeitraums. Verpasst du die Frist, verlierst du den Nachzahlungsanspruch.
Typische Fehler
- Nur nach Fläche abgerechnet statt nach Verbrauch
- Wartungskosten vergessen oder doppelt angesetzt
- Falscher Verteilungsschlüssel für Grundkosten
- Keine Ablesebelege vorhanden
Fazit
Die Heizkostenabrechnung ist komplex – spezialisierte Software nimmt dir die Arbeit ab. Die besten Tools findest du auf Vermieter-Stack.de.