Müllkosten: Umlagefähig, aber mit Tücken
Die Müllbeseitigungskosten gehören zu den klassischen umlagefähigen Betriebskosten nach BetrKV. Trotzdem gibt es regelmäßig Streit – meistens wegen des falschen Verteilerschlüssels oder weil Kosten einberechnet werden, die nicht umlagefähig sind.
Was darf umgelegt werden?
- Gebühren für die Müllabfuhr (Restmüll, Bio, Papier, Gelber Sack)
- Kosten für Müllbehälter-Miete
- Kosten für Sperrmüllentsorgung aus Gemeinschaftsflächen
- Schädlingsbekämpfung im Bereich der Müllstandsfläche
Was nicht umgelegt werden darf
- Sonderentsorgungen für einzelne Mieter
- Kosten für illegale Müllablagerungen Dritter
- Anschaffung neuer Müllbehälter (Instandhaltung)
Verteilerschlüssel
Üblich ist die Verteilung nach Wohneinheiten oder Wohnfläche. Was im Mietvertrag steht, gilt. Fehlt eine Regelung, gilt Wohnfläche als Standard.
Fazit
Müllkosten korrekt umlegen ist kein Hexenwerk – aber der Schlüssel muss stimmen und im Vertrag stehen. Gute Abrechnungssoftware auf Vermieter-Stack.de erledigt das automatisch.