Betriebskostenabrechnung: Was darf der Vermieter umlegen?

✍️ Redaktion Vermieter-Stack · 15. May 2026 · Aktualisiert: 17.05.2026

Betriebskosten: Was ist erlaubt, was nicht?

Die Betriebskostenverordnung (BetrKV) regelt abschließend, welche Kosten Vermieter auf Mieter umlegen dürfen. Wer Kosten abrechnet, die dort nicht aufgeführt sind, riskiert eine erfolgreiche Anfechtung durch den Mieter.

Vollständige Liste umlagefähiger Betriebskosten

Nicht umlagefähige Kosten – häufige Fehler

Software für die Betriebskostenabrechnung

Wer mehrere Einheiten verwaltet, sollte auf spezialisierte Nebenkostenabrechnungs-Software setzen. Die Tools auf Vermieter-Stack.de erledigen die Abrechnung gesetzeskonform auf Knopfdruck.

Fazit

Die BetrKV ist dein Leitfaden. Was dort nicht steht, darf nicht abgerechnet werden – es sei denn, es ist als „sonstige Betriebskosten" ausdrücklich im Mietvertrag vereinbart.

Weitere Artikel zu Nebenkosten

Passende Tools

Die besten Nebenkosten-Tools

Spare Zeit mit den richtigen Tools für Vermieter.

Tools ansehen →