Grundsteuerreform: Ab 2026 gelten neue Werte
Die Grundsteuerreform ist beschlossene Sache: Ab Januar 2026 wird die Grundsteuer nach neuen Werten berechnet. Für viele Vermieter bedeutet das Veränderungen bei einem ihrer größten Betriebskosten-Posten.
Was sich ändert
Bisher basierte die Grundsteuer auf veralteten Einheitswerten aus 1964 (West) bzw. 1935 (Ost). Die Reform berechnet nun auf Basis aktueller Grundstückswerte und Gebäudewerte. Das führt dazu, dass manche Vermieter deutlich mehr, andere weniger zahlen.
Grundsteuer umlegen auf Mieter
Die gute Nachricht: Die Grundsteuer ist vollständig als Betriebskosten umlagefähig. Steigt sie durch die Reform, kannst du die höheren Kosten entsprechend in der nächsten Nebenkostenabrechnung weitergeben.
Was du jetzt tun solltest
- Grundsteuerbescheid 2026 genau prüfen
- Mit bisherigem Bescheid vergleichen
- Bei Unstimmigkeiten: Einspruch innerhalb eines Monats
- Nebenkostenvorauszahlung ggf. anpassen
Fazit
Die Grundsteuerreform ist komplex – aber als Betriebskosten weitgehend durchleitbar. Prüfe deinen Bescheid und passe die Vorauszahlungen an. Verwaltungs-Software auf Vermieter-Stack.de hilft dir dabei.