Anlage V: Was Vermieter beim Finanzamt angeben müssen
Als Vermieter bist du verpflichtet, deine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in der Anlage V der Einkommensteuererklärung anzugeben. Die gute Nachricht: Du kannst gleichzeitig eine Vielzahl von Kosten steuerlich geltend machen – und damit deine Steuerlast erheblich senken.
Diese Kosten kannst du als Vermieter absetzen
- Hypothekenzinsen – Der Zinsanteil deines Darlehens (nicht die Tilgung!)
- Abschreibung (AfA) – Gebäudeabschreibung über 50 Jahre (2 % p.a.)
- Instandhaltung und Reparaturen – Handwerkerkosten, Materialkosten
- Verwaltungskosten – Hausverwaltung, Buchhaltungssoftware, Kontogebühren
- Versicherungen – Gebäudeversicherung, Vermieter-Haftpflicht, Mietausfallversicherung
- Grundsteuer – Vollständig absetzbar
- Werbungskosten – Inserate, Maklercourtage (bei Vermietung), Fahrten zur Immobilie
- Steuerberaterkosten – Anteilig soweit sie die Vermietung betreffen
Abschreibung (AfA): Der häufig vergessene Steuervorteil
Die Absetzung für Abnutzung (AfA) ist einer der größten Steuervorteile für Vermieter – und wird trotzdem oft nicht optimal genutzt. Du kannst jährlich 2 % des Gebäudewerts (nicht des Grundstücks!) abschreiben. Bei einem Gebäudewert von 300.000 € macht das 6.000 € pro Jahr, die du vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen kannst.
Renovierung: Sofort absetzbar oder über Jahre verteilt?
Ob Renovierungskosten sofort oder über mehrere Jahre abgesetzt werden können, hängt von der Art der Maßnahme ab:
- Erhaltungsaufwand (z.B. Tapezieren, Badezimmer renovieren) → sofort abziehbar
- Herstellungskosten (z.B. Dachausbau, Anbau) → müssen aktiviert und über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden
- Anschaffungsnaher Aufwand – Achtung: Renovierungen über 15 % des Kaufpreises in den ersten 3 Jahren gelten als Herstellungskosten
Software für die Steuervorbereitung
Spezialisierte Vermieter-Software erleichtert die Steuervorbereitung erheblich: Alle Einnahmen und Ausgaben werden automatisch kategorisiert und in das richtige Format für die Anlage V gebracht. Welche Tools sich hier besonders bewährt haben, zeigen wir dir im Vergleich auf Vermieter-Stack.de.
Fazit
Wer die Anlage V richtig ausfüllt, kann als Vermieter tausende Euro Steuern sparen. Behalte alle Belege, nutze die Abschreibung konsequent – und hol dir bei Unsicherheiten professionelle Hilfe.