Anlage V 2026: Steuertipps für Vermieter – Was du absetzen kannst

✍️ Redaktion Vermieter-Stack · 15. May 2026 · Aktualisiert: 17.05.2026

Anlage V: Was Vermieter beim Finanzamt angeben müssen

Als Vermieter bist du verpflichtet, deine Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung in der Anlage V der Einkommensteuererklärung anzugeben. Die gute Nachricht: Du kannst gleichzeitig eine Vielzahl von Kosten steuerlich geltend machen – und damit deine Steuerlast erheblich senken.

Diese Kosten kannst du als Vermieter absetzen

Abschreibung (AfA): Der häufig vergessene Steuervorteil

Die Absetzung für Abnutzung (AfA) ist einer der größten Steuervorteile für Vermieter – und wird trotzdem oft nicht optimal genutzt. Du kannst jährlich 2 % des Gebäudewerts (nicht des Grundstücks!) abschreiben. Bei einem Gebäudewert von 300.000 € macht das 6.000 € pro Jahr, die du vom steuerpflichtigen Einkommen abziehen kannst.

Renovierung: Sofort absetzbar oder über Jahre verteilt?

Ob Renovierungskosten sofort oder über mehrere Jahre abgesetzt werden können, hängt von der Art der Maßnahme ab:

Software für die Steuervorbereitung

Spezialisierte Vermieter-Software erleichtert die Steuervorbereitung erheblich: Alle Einnahmen und Ausgaben werden automatisch kategorisiert und in das richtige Format für die Anlage V gebracht. Welche Tools sich hier besonders bewährt haben, zeigen wir dir im Vergleich auf Vermieter-Stack.de.

Fazit

Wer die Anlage V richtig ausfüllt, kann als Vermieter tausende Euro Steuern sparen. Behalte alle Belege, nutze die Abschreibung konsequent – und hol dir bei Unsicherheiten professionelle Hilfe.

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