SCHUFA Auskunft für Vermieter 2026: Was darf ich verlangen?

✍️ Redaktion Vermieter-Stack · 17. May 2026 · Aktualisiert: 17.05.2026

SCHUFA und Vermietung: Was Vermieter wissen müssen

Die SCHUFA-Auskunft ist das wichtigste Instrument zur Bonitätsprüfung bei der Mieterauswahl. Aber Vorsicht: Als Vermieter darfst du nicht einfach selbst eine SCHUFA-Anfrage stellen – das ist nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Bewerbers möglich.

Wie funktioniert die SCHUFA bei der Vermietung?

Es gibt zwei Wege:

1. Mieter-Selbstauskunft (empfohlen): Der Bewerber beantragt selbst eine SCHUFA-Auskunft und legt sie dir vor. Das ist die einfachste und rechtssicherste Methode. Die Auskunft ist für den Bewerber einmal jährlich kostenlos (nach § 34 BDSG).

2. Vermieter-Anfrage mit Einwilligung: Du holst mit schriftlicher Einwilligung des Bewerbers selbst eine Auskunft ein. Dafür benötigst du einen SCHUFA-Vertrag – für Privatvermieter kaum praktikabel.

Was zeigt die SCHUFA-Auskunft?

Ab welchem Score sollte ich ablehnen?

Eine pauschale Grenze gibt es nicht – aber als Orientierung:

Darf ich wegen schlechter SCHUFA ablehnen?

Ja – als Vermieter bist du grundsätzlich frei in der Auswahl deiner Mieter, solange du dabei nicht diskriminierst (AGG). Eine Ablehnung wegen schlechter Bonität ist legitim und muss nicht begründet werden.

Was tun bei negativen SCHUFA-Einträgen?

Nicht jeder negative Eintrag ist gleich. Frag nach:

Ein erledigter Eintrag von vor 5 Jahren ist weniger problematisch als drei aktuelle offene Forderungen.

Digitale Bonitätsprüfung als Alternative

Moderne Mieterbonitäts-Tools kombinieren SCHUFA-Daten, Einkommensnachweis und Identitätsprüfung in einem einzigen digitalen Prozess. Die besten Lösungen findest du auf Vermieter-Stack.de.

Fazit

Die SCHUFA ist ein wichtiger Baustein der Mieterprüfung – aber kein alleiniges Kriterium. Kombiniere sie immer mit Selbstauskunft und Einkommensnachweis für ein vollständiges Bild.

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