Mietkaution: Die wichtigsten Regeln
Die Mietkaution dient als Sicherheit für den Vermieter – für Mietschulden, Schäden oder ausstehende Nebenkostennachzahlungen. Aber auch hier gibt das Gesetz klare Regeln vor.
Maximalhöhe
Die Kaution darf maximal 3 Nettokaltmieten betragen. Höhere Vereinbarungen sind unwirksam – der Mieter kann den Überschuss zurückfordern.
Anlage der Kaution
Der Vermieter muss die Kaution getrennt von seinem eigenen Vermögen anlegen – auf einem Treuhandkonto. Bei Insolvenz des Vermieters ist die Kaution so geschützt. Wer die Kaution nicht getrennt anlegt, macht sich schadensersatzpflichtig.
Zinsen gehören dem Mieter
Die Zinsen auf die Kaution stehen dem Mieter zu – nicht dem Vermieter. Bei Rückgabe müssen sie mit ausgezahlt werden.
Rückgabe nach dem Auszug
Der Vermieter hat nach dem Auszug eine angemessene Prüffrist – in der Regel 3–6 Monate. Erst dann muss er die Kaution (oder den verbleibenden Teil) zurückzahlen. Hält er Teile zurück, muss er das begründen.
Wann darf die Kaution einbehalten werden?
- Ausstehende Mietrückstände
- Schäden die über normalen Verschleiß hinausgehen
- Noch nicht abgerechnete Betriebskosten (Einbehalt nur des erwarteten Betrags)
Fazit
Kaution korrekt anlegen und fair zurückgeben – das schützt dich vor Klagen und erhält eine gute Mieterbeziehung.