Schönheitsreparaturen: Was Vermieter wirklich verlangen dürfen

✍️ Redaktion Vermieter-Stack · 15. May 2026 · Aktualisiert: 17.05.2026

Schönheitsreparaturen: Das Thema das Vermieter am meisten Geld kostet

Kaum ein anderes Thema hat die Rechtsprechung in den letzten Jahren so beschäftigt wie Schönheitsreparaturklauseln. Der BGH hat reihenweise Standardformulierungen für unwirksam erklärt – mit fatalen Folgen für Vermieter die alte Verträge verwenden.

Was sind Schönheitsreparaturen?

Schönheitsreparaturen umfassen das Tapezieren, Anstreichen und Kalken von Wänden, Decken, Fußböden, Heizkörpern, Türen und Fenstern – also alles, was durch normalen Gebrauch verblasst oder abgenutzt wird.

Grundregel: Nur bei renoviert übernommener Wohnung

Der wichtigste BGH-Grundsatz: Schönheitsreparaturklauseln sind nur wirksam, wenn der Mieter die Wohnung renoviert übernommen hat. Wer eine unrenovierte Wohnung übergibt, kann keine Renovierung beim Auszug verlangen.

Diese Klauseln sind unwirksam

Was noch wirksam vereinbart werden kann

Fazit

Prüfe deine bestehenden Mietverträge auf unwirksame Klauseln. Aktuelle rechtssichere Vorlagen bieten die Mietvertrags-Tools im Vergleich auf Vermieter-Stack.de.

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