Energieausweis: Pflicht bei jeder Neuvermietung
Seit 2014 ist der Energieausweis bei Neuvermietung und Verkauf von Immobilien Pflicht. Wer ihn nicht vorlegt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 15.000 €.
Wann brauche ich einen Energieausweis?
- Bei jeder Neuvermietung – dem Interessenten spätestens bei der Besichtigung vorlegen
- In Immobilienanzeigen muss der Energiekennwert angegeben werden
- Bei Verkauf der Immobilie
Ausnahmen
- Denkmalgeschützte Gebäude
- Sehr kleine Gebäude unter 50 m² Nutzfläche
- Gebäude die nur selten genutzt werden
Bedarfs- vs. Verbrauchsausweis
Bedarfsausweis: Berechnet den theoretischen Energiebedarf des Gebäudes. Teurer (200–500 €), aber aussagekräftiger.
Verbrauchsausweis: Basiert auf dem tatsächlichen Verbrauch der letzten 3 Jahre. Günstiger (50–100 €), aber vom Nutzerverhalten abhängig.
Gültigkeitsdauer
Energieausweise sind 10 Jahre gültig. Danach muss ein neuer erstellt werden.
Fazit
Den Energieausweis rechtzeitig besorgen – er ist Pflicht und schützt dich vor Bußgeldern. Die Kosten sind überschaubar und steuerlich absetzbar.