Schimmel: Der häufigste Streitpunkt nach dem Auszug
Schimmel in der Mietwohnung ist einer der häufigsten Streitpunkte zwischen Vermietern und Mietern. Die Frage wer haftet – und damit wer zahlt – hängt davon ab, wie der Schimmel entstanden ist.
Wann haftet der Vermieter?
Der Vermieter haftet wenn der Schimmel auf Baumängel oder bauliche Probleme zurückzuführen ist:
- Feuchte Außenwände durch mangelnde Dämmung
- Undichte Fenster oder Dach
- Defekte Lüftungsanlage
- Wasserschäden durch Leitungsbruch
Wann haftet der Mieter?
Der Mieter haftet wenn der Schimmel durch falsches Lüften oder Heizen entstand:
- Wäsche trocknen ohne ausreichendes Lüften
- Möbel direkt an Außenwänden ohne Abstand
- Unzureichendes Heizen der Wohnung
- Seltenes oder kurzes Stoßlüften statt Querlüftung
Wie du als Vermieter vorgehst
- Schimmelbefall sofort fotografieren und dokumentieren
- Gutachter beauftragen zur Ursachenfeststellung
- Mieter zur Mängelanzeige auffordern
- Ursache beseitigen – nicht nur Symptom behandeln
Fazit
Bei Schimmel immer die Ursache klären lassen – das entscheidet über die Haftungsfrage. Im Zweifel ist ein Gutachter günstiger als ein langer Rechtsstreit.