Vermieter kündigen: Das sind die Spielregeln
Als Vermieter kannst du einen Mietvertrag nicht einfach kündigen – das Mietrecht schützt Mieter stark. Eine Kündigung durch den Vermieter ist nur mit berechtigtem Interesse möglich.
Ordentliche Kündigung: Fristen und Gründe
Die gesetzlichen Kündigungsfristen für Vermieter:
- Mietdauer bis 5 Jahre: 3 Monate
- Mietdauer 5–8 Jahre: 6 Monate
- Mietdauer über 8 Jahre: 9 Monate
Zulässige Kündigungsgründe: Eigenbedarf, wirtschaftliche Verwertung, erhebliche Pflichtverletzung des Mieters.
Eigenbedarf: Was wirklich gilt
Eigenbedarf ist der häufigste Kündigungsgrund. Berechtigt sind:
- Vermieter selbst
- Familienangehörige (Kinder, Eltern, Geschwister, ggf. Nichten/Neffen)
- Haushaltszugehörige Personen
Wichtig: Der Eigenbedarf muss ernsthaft und konkret sein – vorgeschobener Eigenbedarf ist strafbar.
Fristlose Kündigung
Eine fristlose Kündigung ist möglich bei:
- Mietrückstand von mehr als 2 Monatsmieten
- Wiederholten Störungen des Hausfriedens
- Unbefugter Untervermietung
- Erheblicher Beschädigung der Mietsache
Formvorschriften
Kündigung immer schriftlich und per Einschreiben. Begründung ist Pflicht. Ohne Begründung ist die Kündigung unwirksam.
Fazit
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