Befristeter Mietvertrag: Wann ist er zulässig und was sind die Risiken?

✍️ Redaktion Vermieter-Stack · 15. May 2026 · Aktualisiert: 17.05.2026

Befristeter Mietvertrag: Nur mit Grund möglich

Ein befristeter Mietvertrag (Zeitmietvertrag) ist nicht einfach so zulässig. Seit der Mietrechtsreform 2001 braucht jede Befristung einen gesetzlich anerkannten Grund – sonst gilt der Vertrag automatisch als unbefristet.

Zulässige Befristungsgründe (§ 575 BGB)

Was passiert bei fehlendem Grund?

Fehlt ein zulässiger Grund oder ist er nicht schriftlich angegeben, wird der Vertrag als unbefristeter Mietvertrag behandelt. Du verlierst das Recht auf automatische Beendigung.

Verlängerung und Kündigung

Der Mieter kann eine Verlängerungsoption beantragen, wenn sich der Befristungsgrund geändert hat. Als Vermieter musst du dann innerhalb von 1 Monat antworten.

Alternative: Kündigungsverzicht

Für mehr Planungssicherheit ohne Befristungsrisiko empfehlen viele Anwälte einen beidseitigen Kündigungsverzicht für 2–3 Jahre. Das ist rechtlich sicherer.

Fazit

Befristete Mietverträge sind möglich – aber nur mit dem richtigen Grund und der richtigen Formulierung. Hol dir bei Unsicherheit rechtssichere Vorlagen von den Tools auf Vermieter-Stack.de.

Weitere Artikel zu Mietverträge

Passende Tools

Die besten Mietverträge-Tools

Spare Zeit mit den richtigen Tools für Vermieter.

Tools ansehen →