Anlage V richtig ausfüllen: Steuertipps für Vermieter

✍️ Carsten Beuge · 07. May 2026

Was ist die Anlage V?

Die Anlage V ist der Teil deiner Einkommensteuererklärung, in dem du Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung angibst. Hier trägst du sowohl die Mieteinnahmen als auch alle absetzbaren Kosten ein – das Ergebnis bestimmt, wie viel Steuern du auf deine Mieteinnahmen zahlst.

Diese Kosten kannst du absetzen

Abschreibung: Der größte Steuerhebel

Die AfA ist für die meisten Vermieter der wichtigste Posten. Bei einem Gebäudewert von 300.000 € sind das jährlich 6.000 € steuerfreie Abschreibung. Wichtig: Nur der Gebäudeanteil wird abgeschrieben, nicht der Grundstücksanteil. Das Verhältnis musst du sauber dokumentieren.

Modernisierung vs. Instandhaltung

Ein häufiger Fehler: Modernisierungskosten und Instandhaltungskosten werden steuerlich unterschiedlich behandelt.

  1. Instandhaltung (Erhalt des Ist-Zustands) → sofort vollständig absetzbar
  2. Modernisierung (Verbesserung) → muss über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden
  3. Anschaffungsnahe Herstellungskosten → Achtung: Übersteigen Renovierungskosten in den ersten 3 Jahren 15 % des Kaufpreises, müssen sie aktiviert werden

Tipp: Steuerberater lohnt sich

Die Kosten für einen Steuerberater sind ebenfalls absetzbar. Bei mehreren Immobilien oder komplexeren Sachverhalten kann ein Fachmann die Steuerlast deutlich reduzieren – und zahlt sich damit fast immer aus.

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